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Ablösetermin

Abtretungskosten

Abzulösendes Darlehen

Amtlicher Lageplan

Anfänglicher Tilgungssatz p.a.

Annuität / monatliche Rate

Annuitätendarlehen

 

Anschlussfinanzierung

Arbeitgeberdarlehen

Auflassung

Auflassungsvormerkung

An-/Ausbaukosten

Außenanlagen

Auszahlung

Ablösetermin

Der Ablösetermin ist der Termin, an dem die bisherige Zinsbindungsfrist des Darlehens ausläuft und eine andere Bank dieses Darlehen ablösen kann.

Abtretungskosten

Notarkosten und Grundbuchkosten bei Umschreibung der Kreditsicherheiten. Am günstigsten ist es, die Grundschulden vom alten an den neuen Kreditgeber abtreten zu lassen. Die Kosten für den Vollzug der Abtretung bei einer Buchgrundschuld kann man mit ca. 0,16 % der bereits eingetragenen Grundschuld kalkulieren.

Abzulösendes Darlehen

Darlehen, das von einem anderen Finanzierungsinstitut übernommen werden soll.

Amtlicher Lageplan

Der amtliche Lageplan wird von den Kataster- bzw. Liegenschaftsämtern erstellt und gehört zu den für eine Baufinanzierung wichtigen Unterlagen. Auf ihm ist neben der Lage einer Immobilie auch erkennbar, ob ein Zugang zu öffentlichen Straßen vorhanden ist, denn nur dann ist eine Finanzierung möglich.

Anfänglicher Tilgungssatz p.a.

Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die monatliche Annuität/Rate für Zins und Tilgung immer gleich. Da die zu zahlenden Zinsen immer aus der abnehmenden Restschuld berechnet werden, steigt der Tilgungsanteil der monatlichen Rate während der Laufzeit an. Während der Zinsbindungsfrist steigt also der Tilgungssatz pro Verrechnungstermin, weshalb man von einem anfänglichen Tilgungssatz p.a. spricht (p.a. = per anno/pro Jahr).

Annuität / monatliche Rate

Gleichbleibende Rate bis zum Ende der Zinsbindungsfrist. Sie setzt sich zusammen aus Zins- u. Tilgungsanteil. Das Darlehen reduziert sich mit der Tilgung, so dass der Zinsanteil der gleichbleibenden Rate immer kleiner wird. Entsprechend höher wird dadurch der Tilgungsanteil der Rate. Je höher getilgt wird, um so geringer ist der Zinsaufwand.

Annuitätendarlehen

Darlehen mit gleichbleibender Rate bis zum Ende der Zinsbindungsfrist. Die Rate setzt sich zusammen aus Zins- u. Tilgungsanteil. Das Darlehen reduziert sich mit der Tilgung, sodass der Zinsanteil der gleichbleibenden Rate immer kleiner wird. Entsprechend höher wird dadurch der Tilgungsanteil der Rate. Je höher getilgt wird, umso geringer ist der Zinsaufwand.

Anschlussfinanzierung

Sie haben bereits eine Finanzierung abgeschlossen und die vereinbarte Zinsbindungsfrist läuft in einiger Zeit ab. Von einer Anschlussfinanzierung spricht man bei einer Folgefinanzierung, die für die Zeit nach Ablauf der Zinsbindung oder für eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung aufgenommen wird. Häufig wird dabei auch von Prolongation gesprochen.

Arbeitgeberdarlehen

Darlehen des Arbeitgebers zur Finanzierung von Wohneigentum, das an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Die daraus für den Arbeitnehmer entstehenden Zinsvergünstigungen müssen als Geldwerter Vorteil versteuert und ggf. in der Sozialversicherung verbeitragt werden, wenn die (Rest)Darlehenssumme den Betrag von 2.600 Euro überschreitet und der dem Arbeitnehmer berechnete Effektivzinssatz 5 Prozent (gem. R 31 Abs. 11 LStR) unterschreitet. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Rückzahlung des Restdarlehensbetrag, so ist dieser voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Auflassung

Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang bei Grundstücken. Diese Erklärung erfolgt vor dem Notar und ist üblicherweise im Kaufvertrag enthalten.

Auflassungsvormerkung

Eintragung in der Zweiten Abteilung des Grundbuches zur Sicherung des schuldrechtlichen Anspruchs des Käufers auf Eigentumsübertragung (auch Eigentumsvormerkung genannt). Spätere Verfügungen sind gegenüber dem Vormerkungsberechtigten unwirksam, falls sein Anspruch dadurch vereitelt oder beeinträchtigt wird. Die Auflassungsvormerkung muss der Finanzierungsgrundschuld im Grundbuch den Vorrang einräumen.

An-/Ausbaukosten

Als An- bzw. Ausbaukosten werden die Baukosten bezeichnet, die im Zusammenhang mit der Schaffung neuen Wohnraumes stehen.

Außenanlagen

Mit Außenanlagen sind Garten, Hofbefestigung, Zufahrt, Zaun usw. gemeint. Bei einem Neubau kalkuliert man diese Kosten mit bis zu 5 % der reinen Baukosten.

Auszahlung

Die Auszahlung gibt jenen Teil (in %) des Nominaldarlehens an, der tatsächlich ausgezahlt wird. Ist dies weniger als 100 % spricht man von einem Disagio. Beispiel: Bei einem Disagio von 10 % beträgt die Auszahlung 90 %. Ein Disagio ist eine vorweggenommene Zinszahlung und deshalb nur bei vermieteten Immobilien je nach Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wegen der Absetzbarkeit der Schuldzinsen für Sie interessant.

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